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NetzDG-Novelle: „Reicht ein Like oder muss ich dazu noch mehr tun?“
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Ein überarbeitetes Netzwerkdurchsetzungsgesetz würde Grundrechtseingriffe mit sich bringen․ Mit der Kritik an dem Vorhaben setzte sich heute der Bundestag auseinander․ Heftig umstrittene Punkte wie die geplante Meldepflicht und die Passwortherausgabe müssten kritisch durchleuchtet werden, hieß es aus der Regierungsfraktion
Gutachten zum NetzDG: Gesetz gegen Hasskriminalität verfassungswidrig
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Die schon beschlossene Erweiterung und Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hängt wegen verfassungsrechtlicher Bedenken beim Bundespräsidenten fest․ Ein neues Gutachten hält große Teile des Gesetzes für verfassungswidrig
Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Ab Februar gilt die Meldepflicht․ Eigentlich․
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VIelleicht strafbar? Dann müsste die Plattform den Post ans BKA melden (Symbolbild)․ – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothekAb Februar sollen große Anbieter sozialer Netzwerke mutmaßlich strafbare Inhalte an das BKA melden․ Doch viele Anbieter wehren sich․ Was passiert jetzt? Ein Überblick․
Verwaltungsgericht Köln: NetzDG-Meldepflicht verstößt gegen Unionsrecht
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Geklagt hatte unter anderem der Konzern Meta für seine Dienste Facebook und Instagram․ (Symbolbild) – Vereinfachte Pixabay Lizenz Erik LucateroGoogle und Meta klagen gegen Teile des NetzDG․ Nun haben sie einen ersten Erfolg erzielt: Die Meldepflicht im NetzDG verstößt gegen das Herkunftslandprinzip, so das Verwaltungsgericht Köln․