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E-Evidence: Woran die EU-Verordnung zu elektronischen Beweismitteln hakt
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Internetdienstleister sollen zur direkten Herausgabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten an Polizei und Justiz verpflichtet werden, damit wird der übliche Rechtsweg ersetzt․ – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash․com Kvistholt PhotographyErmittlungsbehörden sollen in Zukunft digitale Beweise direkt bei Internetdiensten abfragen können - auch wenn diese in anderen EU-Ländern sitzen․ Doch über die Details streitet das EU-Parlament noch mit den Mitgliedstaaten․ Umkämpft ist nicht nur die Frage, wann ein Staat einer Anordnung widersprechen kann․
E-Evidence: Elektronische Beweismittel stellen den Rechsstaat auf die Probe
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Für die Sozialdemokratin Birgit Sippel, Hauptverhandlerin des EU-Parlaments zum E-Evidence-Paket, ist „ein Gesetz ist immer nur so gut, wie es umgesetzt wird․“ (Symbolbild) – CC-BY-ND 2․0 Birgit SippelDas gestern beschlossene E-Evidence-Paket soll die Abfrage digitaler Beweismittel drastisch vereinfachen․ Europäische Polizeibehörden können nun direkt bei Online-Diensten die Daten von Verdächtigen abfragen․ Kritiker:innen weisen auf erodierende Rechtsstaaten in Europa hin und fürchten mehr Überwachung․