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Bundesverwaltungsgericht: Die Vorratsdatenspeicherung bleibt weiter ausgesetzt
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Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor der Verhandlung․Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt․ Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden․ Damit müssen Provider auch weiterhin keine Daten speichern․ Deutschland ist trotzdem eines der sichersten Länder
EU-Generalanwalt: Klares Nein zur deutschen Vorratsdatenspeicherung
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Der Generanwalt des Europäischen Gerichtshofs erteilt in seinen Schlussanträgen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung eine Absage․ Und macht deutlich, dass das auch allen längst klar sein müsste․
Bundesverwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt illegal
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Vorratsdatenspeicherung ist wie ein Zombie, ein totes Pferd oder wie ein Karussell: Es dreht sich ständig im Kreis zwischen Neueinführung und Gerichtsurteilen – nur mit weniger Spaß․ – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / aal․photoDie Vorratsdatenspeicherung ist weiterhin rechtswidrig․ Das hat das Bundesverwaltungsgericht erneut festgestellt․ Nur Bundesinnenministerin Nancy Faeser will Koalitionsvertrag und Gerichtsurteile nicht umsetzen und beharrt auf der anlasslosen und massenhaften Datenspeicherung․