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Pläne für polizeilichen Datenaustausch: EU-Mitgliedstaaten wollen auch Führerschein-Bilder gegenseitig abfragen
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– Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pressedienst NordIm Rahmen der Prüm-Beschlüsse haben Polizeien ihre Dateien für Fingerabdrücke, DNA-Daten sowie Kraftfahrzeugdaten europaweit vernetzt․ Mit einer neuen Verordnung soll dies auf Gesichtsbilder ausgeweitet werden, nun drohen weitere Verschärfungen․
Prüm-II-Verordnung zu Datenaustausch: EU-Ausschuss kritisiert geplante Verpflichtung zur Gesichtserkennung
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Im Projekt FeGeb förderte das BMBF die Entwicklung eines Systems, das auch Fälschungen erkennt․ – Hochschule Bonn-Rhein-SiegGeht es nach dem Rat und der Kommission der EU, sollen künftig alle Mitgliedstaaten polizeiliche Lichtbilder und Ermittlungsakten austauschen․ Doch die Prüm-II-Verordnung setzt die Regierungen einiger Staaten unter Druck, die heute noch gar keine Gesichtserkennungssysteme einsetzen․
Vollendete Tatsachen: BKA setzt europäisches Polizeiregister durch
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Die technische Infrastruktur für das EPRIS liegt bei Europol in Den Haag – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Rainer UnkelInformationen aus Ermittlungsakten sollen zukünftig europaweit geteilt werden können․ Das betrifft auch Personen, die nie verurteilt wurden․ Eine technische Lösung wird seit 2016 entwickelt․ Allerdings gibt es für den Einsatz noch gar kein EU-Gesetz․
Prümer Vertrag: Europas Polizeien dürfen bald mehr Daten austauschen
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Männer, die auf Daten schauen․ – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash․com Markus Spiske / Alina GrubnyakDer Prümer Vertrag regelt, welche Daten europäische Polizeibehörden untereinander teilen dürfen․ Die EU plant seit langem, das Abkommen auszuweiten, seit Montag steht die neue Fassung․ Biometrische Daten sollen nun einfacher ausgetauscht werden können․