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Hasskriminalität: Fällt Telegram wirklich nicht unter das NetzDG?
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Telegram tut kaum etwas gegen strafbare Inhalte in öffentlichen Gruppen und Kanälen․ Weil der Dienst einst als Messenger begann, ist er vom NetzDG bislang befreit․ Dabei hat er sich längst zu einem sozialen Netzwerk entwickelt
Aus für das NetzDG: Europaweite Regeln für das Löschen und Sperren
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Große Plattformen fallen künftig unter strengere EU-Regel (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash․com Brett JordanDas deutsche NetzDG sollte illegale Inhalte im Netz bekämpfen und galt doch als unbeliebt․ Ab Februar 2024 wird das umstrittene Gesetz von einer neuen EU-Verordnung abgelöst, die alle Online-Plattformen schärfer in den Blick nimmt․ Wir veröffentlichen den Referentenentwurf, der das deutsche Recht an das EU-Gesetz anpassen soll․