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Urteil zu Datenleak bei Facebook: Wer Schadenersatz will, muss konkret werden
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Das Oberlandesgericht sieht keinen Anlass eine Revision zuzulassen – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash․com Tingey Injury Law FirmDas Oberlandesgericht Hamm hat die Klage einer Frau abgewiesen, die von Facebook eine Entschädigung für Datenschutzverstöße wollte․ Das sei zwar grundsätzlich möglich, doch sie habe den Schaden nicht konkret genug nachgewiesen․ Als Grund führt das Gericht unter anderem zahlreiche gleichlautende Klagen an․