Geheimdienste: Norwegen plant Überwachung des Internetverkehrs
Die norwegische Regierung drängt trotz Pandemie auf ein neues Überwachungsgesetz. Der Geheimdienst soll Metadaten aus Telefon- und Internetnutzung für 18 Monate speichern dürfen.
Während die europäische Öffentlichkeit mit dem Coronavirus beschäftigt ist, hat die norwegische Regierung ohne großes Aufsehen einen Vorschlag für die Massenüberwachung der Telekommunikation an das Parlament geschickt. Das neue Gesetz soll dem norwegischen Auslandsgeheimdienst erlauben, bei jeglicher Kommunikation mit dem Ausland mitzulauschen und Metadaten für bis zu 18 Monate zu speichern.
Norwegische Provider sollen rechtlich verpflichtet werden, den Geheimdienst alle grenzüberschreitenden Datentransfers spiegeln zu lassen. Der Geheimdienst darf die Daten mit Zustimmung eines Gerichts nach festgelegten Suchmerkmalen, sogenannten Selektoren, auswerten.
Im Fokus stehen Auslandskontakte, sagt die Regierung: Daten aus dem Inland sollen soweit möglich herausgefiltert werden. Doch selbst, wenn einige Daten gefiltert werden, läuft die meiste Kommunikation im Internet über Server in anderen Ländern. Metadaten wie IP-Adressen von Webseitenaufrufen würden nach dem Gesetz millionenfach gespeichert, ebenso wie Telefonnummern und Dauer von Anrufen ins Ausland.
Verteidigungsminister Frank Bakke-Jensen hält das Gesetz auch in der Pandemie für unaufschiebbar. „Zwar ist das Hauptanliegen der Regierung derzeit der Umgang mit der Coronavirus-Situation, doch müssen wir auch an anderen wichtigen Fragen weiterarbeiten“, teilte er auf eine Anfrage von netzpolitik.org schriftlich mit.
Weiter auf:
https://netzpolitik.org/2020/norwegen-plant-ueberwachung-des-internetverkehrs/
#Norwegen #Überwachung #Internet #Privatsphäre #Geheimdienste #Netzpolitik #nachdenken
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Die norwegische Regierung drängt trotz Pandemie auf ein neues Überwachungsgesetz. Der Geheimdienst soll Metadaten aus Telefon- und Internetnutzung für 18 Monate speichern dürfen.
Während die europäische Öffentlichkeit mit dem Coronavirus beschäftigt ist, hat die norwegische Regierung ohne großes Aufsehen einen Vorschlag für die Massenüberwachung der Telekommunikation an das Parlament geschickt. Das neue Gesetz soll dem norwegischen Auslandsgeheimdienst erlauben, bei jeglicher Kommunikation mit dem Ausland mitzulauschen und Metadaten für bis zu 18 Monate zu speichern.
Norwegische Provider sollen rechtlich verpflichtet werden, den Geheimdienst alle grenzüberschreitenden Datentransfers spiegeln zu lassen. Der Geheimdienst darf die Daten mit Zustimmung eines Gerichts nach festgelegten Suchmerkmalen, sogenannten Selektoren, auswerten.
Im Fokus stehen Auslandskontakte, sagt die Regierung: Daten aus dem Inland sollen soweit möglich herausgefiltert werden. Doch selbst, wenn einige Daten gefiltert werden, läuft die meiste Kommunikation im Internet über Server in anderen Ländern. Metadaten wie IP-Adressen von Webseitenaufrufen würden nach dem Gesetz millionenfach gespeichert, ebenso wie Telefonnummern und Dauer von Anrufen ins Ausland.
Verteidigungsminister Frank Bakke-Jensen hält das Gesetz auch in der Pandemie für unaufschiebbar. „Zwar ist das Hauptanliegen der Regierung derzeit der Umgang mit der Coronavirus-Situation, doch müssen wir auch an anderen wichtigen Fragen weiterarbeiten“, teilte er auf eine Anfrage von netzpolitik.org schriftlich mit.
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Die norwegische Regierung drängt trotz Pandemie auf ein neues Überwachungsgesetz. Der Geheimdienst soll Metadaten aus Telefon- und Internetnutzung für 18 Monate speichern dürfen.
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Das neue BND-Gesetz ist verfassungswidrig
Das BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist grundrechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute geurteilt. Grundrechte gelten nicht nur in Deutschland, sondern deutsche Behörden müssen sich auch im Ausland daran halten.
Nach den Enthüllungen von Edward Snowden und dem Bundestags-Untersuchungsausschuss über die Massenüberwachung von Geheimdiensten hat der Bundestag ein neues BND-Gesetz verabschiedet. Wir haben es damals so bewertet: „Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.“
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz soeben für verfassungswidrig erklärt: „Die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger Form gegen Grundrechte des Grundgesetzes.“
Zur Zeit wird die 43.000 Wörter lange Entscheidung verlesen. Einen Live-Stream gibt es bei Phoenix.
https://netzpolitik.org/2020/das-neue-bnd-gesetz-ist-verfassungswidrig/
#BND #Bundesverfassungsgericht #Spionage #Überwachung #Telekommunikationsgeheimnis #Pressefreiheit #Grundrechte #Netzpolitik
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Das BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist grundrechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute geurteilt. Grundrechte gelten nicht nur in Deutschland, sondern deutsche Behörden müssen sich auch im Ausland daran halten.
Nach den Enthüllungen von Edward Snowden und dem Bundestags-Untersuchungsausschuss über die Massenüberwachung von Geheimdiensten hat der Bundestag ein neues BND-Gesetz verabschiedet. Wir haben es damals so bewertet: „Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.“
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz soeben für verfassungswidrig erklärt: „Die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger Form gegen Grundrechte des Grundgesetzes.“
Zur Zeit wird die 43.000 Wörter lange Entscheidung verlesen. Einen Live-Stream gibt es bei Phoenix.
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Neues BND-Gesetz: Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.
Der Bundesnachrichtendienst kann seine Internet-Überwachung demnächst massiv ausbauen. Das geht aus dem neuen BND-Gesetz hervor, auf das sich Bundesregierung und Koalitionsfraktionen geeinigt haben. Alles, was durch Snowden und Untersuchungsausschuss als…
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Contact-Tracing: Einlass nur mit Corona-Warn-App!
Wirte und Ladenbesitzer könnten die neue Corona-App womöglich zur Pflicht machen - gegen den Willen der Bundesregierung.
Zu den vertrauensbildenden Maßnahmen, mit denen die Corona-Warn-App einer möglichst großen Zahl von Handynutzern nahegebracht werden soll, gehört ein heiliges Versprechen der Bundesregierung: Installation und Nutzung der App seien vollkommen freiwillig. Rechtlich gibt es in der Tat keine App-Pflicht - aber faktisch könnte sich das anders entwickeln. Denn falls sich das Tool tatsächlich als wirksam bei der Warnung potenziell Infizierter erweist, wäre der durchschnittliche Corona-App-Nutzer weniger ansteckungsträchtig als seine Mitmenschen ohne App. Die meisten werden sich ja testen lassen, sobald ein riskanter Kontakt gemeldet wird.
Das aber wirft ungemütliche Fragen auf:
Darf ein Betrieb, der sich gerade mühsam vom Shutdown erholt, seine Belegschaft zum Download verpflichten, um die Firma virenfrei zu halten? Kann der Restaurantbesitzer, der endlich wieder öffnen darf, Besucher ohne Warn-App abweisen? Droht also, mit anderen Worten, die Diskriminierung app-loser Menschen? Und was wäre das Freiwilligkeitsversprechen dann noch wert?
Weiter auf:
https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-warn-app-smartphone-pflicht-1.4937787
#Corona #App #Pflicht #Smartphone #Bundesregierung #Diskriminierung #Freiwilligkeitsversprechen #nachdenken #Netzpolitik
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Wirte und Ladenbesitzer könnten die neue Corona-App womöglich zur Pflicht machen - gegen den Willen der Bundesregierung.
Zu den vertrauensbildenden Maßnahmen, mit denen die Corona-Warn-App einer möglichst großen Zahl von Handynutzern nahegebracht werden soll, gehört ein heiliges Versprechen der Bundesregierung: Installation und Nutzung der App seien vollkommen freiwillig. Rechtlich gibt es in der Tat keine App-Pflicht - aber faktisch könnte sich das anders entwickeln. Denn falls sich das Tool tatsächlich als wirksam bei der Warnung potenziell Infizierter erweist, wäre der durchschnittliche Corona-App-Nutzer weniger ansteckungsträchtig als seine Mitmenschen ohne App. Die meisten werden sich ja testen lassen, sobald ein riskanter Kontakt gemeldet wird.
Das aber wirft ungemütliche Fragen auf:
Darf ein Betrieb, der sich gerade mühsam vom Shutdown erholt, seine Belegschaft zum Download verpflichten, um die Firma virenfrei zu halten? Kann der Restaurantbesitzer, der endlich wieder öffnen darf, Besucher ohne Warn-App abweisen? Droht also, mit anderen Worten, die Diskriminierung app-loser Menschen? Und was wäre das Freiwilligkeitsversprechen dann noch wert?
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Einlass nur mit Corona-App
Wirte und Ladenbesitzer könnten die neue Corona-App womöglich zur Pflicht machen - gegen den Willen der Bundesregierung.
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Media is too big
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Grundrechte-Report 2020 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland
Am Dienstag, den 2. Juni 2020 um 10:30 wurde in Berlin der neue Grundrechte-Report vorgestellt. In seinen 39 Beiträgen zeigt der alternative Verfassungsschutzbericht erneut auf, wie Gesetzgebung, Verwaltung und Behörden, aber auch Gerichte und Privatunternehmen die demokratischen und freiheitlichen Grundlangen unserer Gesellschaft gefährden.
https://media.ccc.de/v/grr-2020#t=681
#CCC #GRR #Menschenrechte #Grundrechte #Netzpolitik #Report #Video
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Am Dienstag, den 2. Juni 2020 um 10:30 wurde in Berlin der neue Grundrechte-Report vorgestellt. In seinen 39 Beiträgen zeigt der alternative Verfassungsschutzbericht erneut auf, wie Gesetzgebung, Verwaltung und Behörden, aber auch Gerichte und Privatunternehmen die demokratischen und freiheitlichen Grundlangen unserer Gesellschaft gefährden.
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👀 Indikatoren für Stalkerware 👀
Anzeichen für Stalkerware-Anwendungen auf Android
💡 Was ist Stalkerware?
👉🏼 https://stopstalkerware.org/de/was-ist-stalkerware/
👉🏼 https://youtu.be/L3Ww-uWXw7M
💡 Sicherheits-Toolkit - Im Weiteren finden Sie wichtige Informationen über Stalkerware. Wenn Sie sofort Unterstützung wünschen, siehe unsere Liste mit Hilfsangeboten.
👉🏼 https://stopstalkerware.org/get-help/resources/
💡 Indikatoren für Stalkerware - Anzeichen für Stalkerware-Anwendungen auf Android
👉🏼 https://github.com/Te-k/stalkerware-indicators
‼️ Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, über potentielles Spionieren, Überwachen oder Stalking besorgt sind, vertrauen Sie Ihren Instinkten und finden Sie einen sicheren Weg, sich über Ihre lokalen Ressourcen und Möglichkeiten zu informieren. Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie glauben, dass jemand Ihr Gerät überwachen könnte, diese Person in der Lage wäre, jede Suche nach Hilfe oder Ressourcen zu sehen. Wenn Sie darüber besorgt sind, benutzen Sie ein anderes Gerät - eines, zu dem die Person keinen physischen Zugang hatte - wenn Sie nach Informationen oder Hilfe suchen. Wenn Sie sich in unmittelbarer Gefahr befinden, wenden Sie sich an Ihre örtlichen Behörden. ‼️
Weitere Infos:
https://netzpolitik.org/2020/wie-sicherheitsforscherinnen-spionageapps-enttarnen-wollen/
#Stalkerware #Spionageapps #Android #Hilfe #nachdenken #Netzpolitik
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Anzeichen für Stalkerware-Anwendungen auf Android
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Koalition gegen Stalkerware
Was ist Stalkerware? - Koalition gegen Stalkerware
Bisher gab es keine allgemeingültige Standarddefinition von Stalkerware und keine Erkennungskriterien. Das erschwerte der IT-Sicherheitsbranche die Kommunikation rund um das Problem. Die Mitglieder der Koalition gegen Stalkerware haben einen wichtigen Schritt…
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Polizei nutzt Corona-Kontaktlisten für Drogenermittlungen
Bayerns Innenminister rechtfertigt den Zugriff der Polizei auf Daten von Gaststätten-Besucher:innen mit Straftaten gegen das Leben. Doch seine Polizei greift schon bei weniger schweren Straftaten auf die Listen zu. Die bayerische Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze wirft der Staatsregierung jetzt einen Vertrauensbruch vor.
Die bayerische Polizei nutzt Daten von Menschen, die Restaurants besuchen, auch für Ermittlungen im Bereich von Drogenkriminalität und bei Eigentumsdelikten, außerdem zur Gefahrenabwehr, wie Recherchen von netzpolitik.org zeigen. Dabei begründet das Staatsinnenministerium das Vorgehen in der Öffentlichkeit vor allem mit Straftaten gegen das Leben. Die Argumentation folgt einem Muster, das als Rechtfertigung für Überwachungsmaßnahmen bekannt ist. Ob sie zutrifft, lässt sich schwer sagen, da die Behörde keine genauen Zahlen nennt.
In mehreren Bundesländern müssen sich Besucher:innen von Gaststätten neuerdings in Listen eintragen. Eigentlich geschieht dies, damit Gesundheitsämter bei Fällen von Covid-19 weitere Betroffene benachrichtigen können. Eine womöglich wirksame Maßnahme, die nur funktioniert, wenn die Angaben der Besucher:innen der Wahrheit entsprechen. Die Daten haben längst auch bei Strafverfolgungsbehörden Begehrlichkeiten geweckt. Sie berufen sich dabei weitgehend auf die Strafprozessordnung.
Neben dem Namen werden üblicherweise auch Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erfasst. Wie der Tagesspiegel auflistet, hat die Polizei in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hamburg im Rahmen von Ermittlungen auf entsprechende Listen zugegriffen. Auch in Bayern ist dies geschehen.
👀 👉🏼 https://netzpolitik.org/2020/bayern-polizei-nutzt-corona-kontaktlisten-fuer-drogenermittlungen/
#bayern #corona #kontaktlisten #drogenermittlungen #Netzpolitik #nachdenken
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Bayerns Innenminister rechtfertigt den Zugriff der Polizei auf Daten von Gaststätten-Besucher:innen mit Straftaten gegen das Leben. Doch seine Polizei greift schon bei weniger schweren Straftaten auf die Listen zu. Die bayerische Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze wirft der Staatsregierung jetzt einen Vertrauensbruch vor.
Die bayerische Polizei nutzt Daten von Menschen, die Restaurants besuchen, auch für Ermittlungen im Bereich von Drogenkriminalität und bei Eigentumsdelikten, außerdem zur Gefahrenabwehr, wie Recherchen von netzpolitik.org zeigen. Dabei begründet das Staatsinnenministerium das Vorgehen in der Öffentlichkeit vor allem mit Straftaten gegen das Leben. Die Argumentation folgt einem Muster, das als Rechtfertigung für Überwachungsmaßnahmen bekannt ist. Ob sie zutrifft, lässt sich schwer sagen, da die Behörde keine genauen Zahlen nennt.
In mehreren Bundesländern müssen sich Besucher:innen von Gaststätten neuerdings in Listen eintragen. Eigentlich geschieht dies, damit Gesundheitsämter bei Fällen von Covid-19 weitere Betroffene benachrichtigen können. Eine womöglich wirksame Maßnahme, die nur funktioniert, wenn die Angaben der Besucher:innen der Wahrheit entsprechen. Die Daten haben längst auch bei Strafverfolgungsbehörden Begehrlichkeiten geweckt. Sie berufen sich dabei weitgehend auf die Strafprozessordnung.
Neben dem Namen werden üblicherweise auch Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erfasst. Wie der Tagesspiegel auflistet, hat die Polizei in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hamburg im Rahmen von Ermittlungen auf entsprechende Listen zugegriffen. Auch in Bayern ist dies geschehen.
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Bayern: Polizei nutzt Corona-Kontaktlisten für Drogenermittlungen
Bayerns Innenminister rechtfertigt den Zugriff der Polizei auf Daten von Gaststätten-Besucher:innen mit Straftaten gegen das Leben. Doch seine Polizei greift schon bei weniger schweren Straftaten auf die Listen zu. Die bayerische Grünen-Fraktionsvorsitzende…
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Bundesinnenministerium plant EU-Erklärung gegen Verschlüsselung
Seit 2016 arbeitet die EU an Möglichkeiten, um digitale Nachrichten zu entschlüsseln. Nach der Einrichtung einer Abteilung bei Europol werden jetzt die Internetfirmen zu mehr Zusammenarbeit gedrängt. Sie sollen Polizeien und Geheimdiensten entschlüsselte Daten aushändigen.
Die Bundesregierung will im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft eine Erklärung zur Aushebelung verschlüsselter Kommunikation im Internet erreichen. Die gemeinsame Linie aller Mitgliedstaaten soll Diensteanbieter unter Druck setzen, entsprechende Lösungen einzuführen. Einem gestern von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Ratsdokument zufolge sollen die einzelnen Regierungen bis zum 7. Oktober ihre Position an eine Mailadresse des deutschen Innenministeriums schicken. Anschließend will der Ständige Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Dort stimmen sich die nationalen Innenministerien untereinander ab.
👀 👉🏼 https://netzpolitik.org/2020/bundesinnenministerium-plant-eu-erklaerung-gegen-verschluesselung
#eu #verschlüsselung #überwachung #statewatch #nachdenken #netzpolitik
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Seit 2016 arbeitet die EU an Möglichkeiten, um digitale Nachrichten zu entschlüsseln. Nach der Einrichtung einer Abteilung bei Europol werden jetzt die Internetfirmen zu mehr Zusammenarbeit gedrängt. Sie sollen Polizeien und Geheimdiensten entschlüsselte Daten aushändigen.
Die Bundesregierung will im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft eine Erklärung zur Aushebelung verschlüsselter Kommunikation im Internet erreichen. Die gemeinsame Linie aller Mitgliedstaaten soll Diensteanbieter unter Druck setzen, entsprechende Lösungen einzuführen. Einem gestern von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Ratsdokument zufolge sollen die einzelnen Regierungen bis zum 7. Oktober ihre Position an eine Mailadresse des deutschen Innenministeriums schicken. Anschließend will der Ständige Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Dort stimmen sich die nationalen Innenministerien untereinander ab.
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Neuer Vorstoß: Bundesinnenministerium plant EU-Erklärung gegen Verschlüsselung
Seit 2016 arbeitet die EU an Möglichkeiten, um digitale Nachrichten zu entschlüsseln. Nach der Einrichtung einer Abteilung bei Europol werden jetzt die Internetfirmen zu mehr Zusammenarbeit gedrängt. Sie sollen Polizeien und Geheimdiensten entschlüsselte…
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Eine neue Lizenz zum Hacken
Der Bundesnachrichtendienst soll künftig ganz legal Mobilfunk- und Internetanbieter hacken dürfen. Das geht aus dem neuen BND-Gesetzentwurf hervor, den wir veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das alte Gesetz als verfassungswidrig eingestuft und gekippt.
Der Bundesnachrichtendienst sucht per Stellenanzeige Hacker (m/w/d) und überschreibt eine Mitarbeiter-Geschichte mit Lizenz zum Hacken. Dienstreisen ins Ausland gehören zu den Geheimdienst-Hackern wie „einzigartige“ Angriffswerkzeuge, mit denen sie in Computernetzwerke eindringen und dort Daten erheben sollen. Im Fokus des BND stehen dabei Netze außerhalb Deutschlands. Vor allem das nicht-europäische Ausland betrachteten die Geheimdienstler lange als „vogelfrei“.
Das Bundesverfassungsgericht setzte dem BND im Mai höchstrichterliche Grenzen. Die Richter aus Karlsruhe stellten klar: Auch im Ausland ist der deutsche Staat an Grundrechte gebunden, Menschenwürde und Fernmeldegeheimnis gelten nicht nur für Deutsche. Das höchste Gericht erklärte das erst vier Jahre alte BND-Gesetz der Großen Koalition für verfassungswidrig.
Bis Ende 2021 muss der Gesetzgeber daher beim BND-Gesetz nachbessern. Das Bundeskanzleramt hat einen Referentenentwurf erarbeitet und am Freitag an die anderen Ministerien verschickt. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf in Volltext.
Als Dienstherrin des Geheimdiensts versucht das Bundeskanzleramt mit dem neuen Gesetz, einerseits den Vorgaben des Gerichts zu entsprechen und andererseits den BND so wenig wie möglich einzuschränken. Das zeigt sich unter anderem an den offensiven Hacking-Befugnissen.
👀 👉🏼 https://netzpolitik.org/2020/bnd-gesetz-eine-neue-lizenz-zum-hacken/
👀 👉🏼 https://www.bnd.bund.de/DE/Karriere/Mitarbeiter-Stories/Hacker/hacker_node.html
👀 👉🏼 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 (1 BvR 2835/17)
https://netzpolitik.org/2020/bnd-gesetz-eine-neue-lizenz-zum-hacken/#2020-09-25_Bundeskanzleramt_Referentenentwurf_BND-Gesetz
#bnd #gesetz #hacken #hacker #netzpolitik #nachdenken
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Der Bundesnachrichtendienst soll künftig ganz legal Mobilfunk- und Internetanbieter hacken dürfen. Das geht aus dem neuen BND-Gesetzentwurf hervor, den wir veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das alte Gesetz als verfassungswidrig eingestuft und gekippt.
Der Bundesnachrichtendienst sucht per Stellenanzeige Hacker (m/w/d) und überschreibt eine Mitarbeiter-Geschichte mit Lizenz zum Hacken. Dienstreisen ins Ausland gehören zu den Geheimdienst-Hackern wie „einzigartige“ Angriffswerkzeuge, mit denen sie in Computernetzwerke eindringen und dort Daten erheben sollen. Im Fokus des BND stehen dabei Netze außerhalb Deutschlands. Vor allem das nicht-europäische Ausland betrachteten die Geheimdienstler lange als „vogelfrei“.
Das Bundesverfassungsgericht setzte dem BND im Mai höchstrichterliche Grenzen. Die Richter aus Karlsruhe stellten klar: Auch im Ausland ist der deutsche Staat an Grundrechte gebunden, Menschenwürde und Fernmeldegeheimnis gelten nicht nur für Deutsche. Das höchste Gericht erklärte das erst vier Jahre alte BND-Gesetz der Großen Koalition für verfassungswidrig.
Bis Ende 2021 muss der Gesetzgeber daher beim BND-Gesetz nachbessern. Das Bundeskanzleramt hat einen Referentenentwurf erarbeitet und am Freitag an die anderen Ministerien verschickt. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf in Volltext.
Als Dienstherrin des Geheimdiensts versucht das Bundeskanzleramt mit dem neuen Gesetz, einerseits den Vorgaben des Gerichts zu entsprechen und andererseits den BND so wenig wie möglich einzuschränken. Das zeigt sich unter anderem an den offensiven Hacking-Befugnissen.
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