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Gericht zu Urheberrechtsverstößen: Youtube & Co․ können als Täter:innen haften
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Online-Dienste wie Youtube oder Uploaded können nun als Täter:innen gelten, wenn sie nicht hart genug gegen Urheberrechtsverletzungen auf ihren Diensten vorgehen․ – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash․com Hello I’m NikBei Verletzungen des Urheberrechts können Online-Dienste wie Youtube oder Uploaded als Täter:innen belangt werden, urteilte heute der Bundesgerichtshof․ Von den Anbietern sei zu erwarten, wirksame technische Maßnahmen proaktiv einzusetzen, um Rechtsverstöße zu verhindern․