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BKA und Verfassungsschutz: Anlasslose Übermittlung kurdischer Vereinsdaten ist rechtswidrig
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Ex-Innenminister Kanther ein Jahr nach seinem fragwürdigen Erlass beim Wahlkampf․ – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / sepp spieglVereine von ausländischen Staatsangehörigen werden in Deutschland in einem zentralen Register geführt․ Mitglieder kurdischer Gründungen unterliegen einer besonderen Überwachung․ Ein entsprechender Erlass von 1994 ist jedoch unauffindbar․