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Bundesverfassungsgericht: Mörder hat Recht darauf, dass sein Name 37 Jahre später nicht mehr in Suchmaschinen gefunden wird
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In Einzelfällen und nach begründeter Aufforderung müssen Online-Pressearchive Maßnahmen treffen, um die Auffindbarkeit von Personen in gängigen Suchmaschinen zu begrenzen․ Das Bundesverfassungsgericht begründet das mit dem Persönlichkeitsrecht: Jeder Mensch habe das Recht, sich zu verändern und frei zu entfalten – egal, was er in der Vergangenheit getan habe