Bußgeldverfahren: Telegram soll sich an das NetzDG halten
#Öffentlichkeit #BfJ #BKA #BMJV #Bundeskriminalamt #Bundesministeriumfür #NetzDG #Protest #Telegram
Das Bundesamt für Justiz geht mit den Regeln des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegen den Messenger Telegram vor․ Der Dienst hat sich bisher gegen staatliche Eingriffe und Löschungen von Inhalten weitgehend gesperrt․
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Das Bundesamt für Justiz geht mit den Regeln des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegen den Messenger Telegram vor․ Der Dienst hat sich bisher gegen staatliche Eingriffe und Löschungen von Inhalten weitgehend gesperrt․