Änderung im Strafrecht: Ein Freispruch muss nicht das letzte Wort sein
#StefanConen #SPD #Bundestag #Bundesjustizministerium #Verbrechen #Freispruch #Legislaturperiode
Wer freigesprochen wurde, darf in derselben Sache nicht nochmal belangt werden – der Grundsatz geht bis ins römische Recht zurück․ Nun will ihn der Bundestag reformieren․ Kritiker befürchten einen Dammbruch․
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Wer freigesprochen wurde, darf in derselben Sache nicht nochmal belangt werden – der Grundsatz geht bis ins römische Recht zurück․ Nun will ihn der Bundestag reformieren․ Kritiker befürchten einen Dammbruch․