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Berlin hat den Staatstrojaner FinFisher gekauft, wir veröffentlichen den Vertrag
In Berlin kam der Staatstrojaner FinFisher mit der Großen Koalition und ging mit der Großen Koalition. Das Land hat die Schadsoftware gekauft, obwohl es sie gar nicht einsetzen durfte – das wäre illegal gewesen. Protokoll eines Fehlkaufs.
☣️ Es passiert nicht oft, dass in der Bundesrepublik ein neues Grundrecht geboren wird. Das Bundesverfassungsgericht kippt 2008 nicht nur den ersten Versuch, dem Staat das Hacken seiner Bürger:innen zu erlauben, sondern schafft dabei das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dieses Urteil zur Online-Durchsuchung ist etwas Besonderes.
Noch im selben Jahr verabschiedet die Große Koalition im Bundestag ein neues Staatstrojaner-Gesetz. Das Urteil zwingt sie zu vielen Einschränkungen: nur für das Bundeskriminalamt, nur gegen internationalen Terrorismus, nur zur Prävention. Auch eine Quellen-TKÜ – ein „kleiner“ Staatstrojaner, der nur laufende Kommunikation abhört – muss rechtlich und technisch genau darauf beschränkt sein. Das gibt es nicht, also darf auch kein kleiner Trojaner eingesetzt werden, stellt der Generalbundesanwalt klar. All das scheint im Land Berlin nicht anzukommen.
Das Landeskriminalamt der Hauptstadt kauft trotzdem einen Staatstrojaner. Dafür gehen 400.000 Euro Steuergeld an eine berüchtigte Firma, die auch Diktaturen auf der ganzen Welt beliefert: FinFisher. Wir veröffentlichen den Vertrag, den wir per Informationsfreiheitsgesetz erhalten haben. https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/08/2012-11-15_Polizei-Berlin_Vertrag-Staatstrojaner_komplett.pdf
☣️ Große Koalition kommt, FinFisher kommt
Im September 2011 wählen die Berliner ein neues Abgeordnetenhaus, auch 15 Piraten kommen ins Parlament. Die SPD von Bürgermeister Klaus Wowereit führt erst Koalitionsverhandlungen mit den Grünen, entscheidet sich dann aber für eine Große Koalition mit der CDU. Im Koalitionsvertrag vereinbaren sie: „Berlin wird keine landesgesetzliche Befugnis für Onlinedurchsuchungen schaffen.“ Dabei beginnen die Verhandlungen über den Staatstrojaner in Berlin gerade.
Keine drei Wochen vor der Wahl lässt sich das LKA den Staatstrojaner zeigen, den es kaufen will. Wir haben über solche Verkaufsgespräche berichtet und die gezeigten Werbe-Folien veröffentlicht. Darin preist die Firma Gamma ihre Trojaner-Familie FinFisher als „komplettes Portfolio“ des Hackens. Das schätzen auch Diktaturen wie Ägypten, Äthiopien, Bahrain und Uganda, sie setzen FinFisher gegen Aktivisten und Journalisten ein.
Während die Verkaufsgespräche in Berlin laufen, analysiert der Chaos Computer Club einen anderen Staatstrojaner. Die Hacker beweisen, dass das Produkt der hessischen Firma DigiTask eine ganze Reihe gravierender Mängel hat, darunter illegale Funktionen, die rechtlich nicht erlaubt sind. Seit den Enthüllungen wird die Software nicht mehr eingesetzt, mittlerweile ist die Firma DigiTask verkauft. https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2018/06/2018-06_ipoque-HRB-21462.png
#Überwachung #Staatstrojaner #Finfisher #Schadsoftware #Bundesrepublik #Bundesverfassungsgericht #PDF
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In Berlin kam der Staatstrojaner FinFisher mit der Großen Koalition und ging mit der Großen Koalition. Das Land hat die Schadsoftware gekauft, obwohl es sie gar nicht einsetzen durfte – das wäre illegal gewesen. Protokoll eines Fehlkaufs.
☣️ Es passiert nicht oft, dass in der Bundesrepublik ein neues Grundrecht geboren wird. Das Bundesverfassungsgericht kippt 2008 nicht nur den ersten Versuch, dem Staat das Hacken seiner Bürger:innen zu erlauben, sondern schafft dabei das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dieses Urteil zur Online-Durchsuchung ist etwas Besonderes.
Noch im selben Jahr verabschiedet die Große Koalition im Bundestag ein neues Staatstrojaner-Gesetz. Das Urteil zwingt sie zu vielen Einschränkungen: nur für das Bundeskriminalamt, nur gegen internationalen Terrorismus, nur zur Prävention. Auch eine Quellen-TKÜ – ein „kleiner“ Staatstrojaner, der nur laufende Kommunikation abhört – muss rechtlich und technisch genau darauf beschränkt sein. Das gibt es nicht, also darf auch kein kleiner Trojaner eingesetzt werden, stellt der Generalbundesanwalt klar. All das scheint im Land Berlin nicht anzukommen.
Das Landeskriminalamt der Hauptstadt kauft trotzdem einen Staatstrojaner. Dafür gehen 400.000 Euro Steuergeld an eine berüchtigte Firma, die auch Diktaturen auf der ganzen Welt beliefert: FinFisher. Wir veröffentlichen den Vertrag, den wir per Informationsfreiheitsgesetz erhalten haben. https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/08/2012-11-15_Polizei-Berlin_Vertrag-Staatstrojaner_komplett.pdf
☣️ Große Koalition kommt, FinFisher kommt
Im September 2011 wählen die Berliner ein neues Abgeordnetenhaus, auch 15 Piraten kommen ins Parlament. Die SPD von Bürgermeister Klaus Wowereit führt erst Koalitionsverhandlungen mit den Grünen, entscheidet sich dann aber für eine Große Koalition mit der CDU. Im Koalitionsvertrag vereinbaren sie: „Berlin wird keine landesgesetzliche Befugnis für Onlinedurchsuchungen schaffen.“ Dabei beginnen die Verhandlungen über den Staatstrojaner in Berlin gerade.
Keine drei Wochen vor der Wahl lässt sich das LKA den Staatstrojaner zeigen, den es kaufen will. Wir haben über solche Verkaufsgespräche berichtet und die gezeigten Werbe-Folien veröffentlicht. Darin preist die Firma Gamma ihre Trojaner-Familie FinFisher als „komplettes Portfolio“ des Hackens. Das schätzen auch Diktaturen wie Ägypten, Äthiopien, Bahrain und Uganda, sie setzen FinFisher gegen Aktivisten und Journalisten ein.
Während die Verkaufsgespräche in Berlin laufen, analysiert der Chaos Computer Club einen anderen Staatstrojaner. Die Hacker beweisen, dass das Produkt der hessischen Firma DigiTask eine ganze Reihe gravierender Mängel hat, darunter illegale Funktionen, die rechtlich nicht erlaubt sind. Seit den Enthüllungen wird die Software nicht mehr eingesetzt, mittlerweile ist die Firma DigiTask verkauft. https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2018/06/2018-06_ipoque-HRB-21462.png
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‼️ Eilmeldung: Verfassungsgericht kippt BND-Abhörpraxis
Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitigen Regelungen zur Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes gekippt. Die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland nach dem BND-Gesetz verstoße in der jetzigen Form gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit, entschied das höchste deutsche Gericht. Auch bei Überwachungsmaßnahmen außerhalb Deutschlands ist der Auslandsgeheimdienst demnach an die Grundrechte gebunden.
Weitere Informationen in Kürze.
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/eilmeldung-4979.html
#BND #Bundesverfassungsgericht #Spionage #Überwachung #Telekommunikationsgeheimnis #Pressefreiheit #Grundrechte
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Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitigen Regelungen zur Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes gekippt. Die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland nach dem BND-Gesetz verstoße in der jetzigen Form gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit, entschied das höchste deutsche Gericht. Auch bei Überwachungsmaßnahmen außerhalb Deutschlands ist der Auslandsgeheimdienst demnach an die Grundrechte gebunden.
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Verfassungsgericht kippt BND-Abhörpraxis
Die derzeitige Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland verstößt gegen Grundrechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und eine bessere Kontrolle des BND gefordert. Von Klaus Hempel.
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Das neue BND-Gesetz ist verfassungswidrig
Das BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist grundrechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute geurteilt. Grundrechte gelten nicht nur in Deutschland, sondern deutsche Behörden müssen sich auch im Ausland daran halten.
Nach den Enthüllungen von Edward Snowden und dem Bundestags-Untersuchungsausschuss über die Massenüberwachung von Geheimdiensten hat der Bundestag ein neues BND-Gesetz verabschiedet. Wir haben es damals so bewertet: „Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.“
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz soeben für verfassungswidrig erklärt: „Die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger Form gegen Grundrechte des Grundgesetzes.“
Zur Zeit wird die 43.000 Wörter lange Entscheidung verlesen. Einen Live-Stream gibt es bei Phoenix.
https://netzpolitik.org/2020/das-neue-bnd-gesetz-ist-verfassungswidrig/
#BND #Bundesverfassungsgericht #Spionage #Überwachung #Telekommunikationsgeheimnis #Pressefreiheit #Grundrechte #Netzpolitik
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Das BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist grundrechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute geurteilt. Grundrechte gelten nicht nur in Deutschland, sondern deutsche Behörden müssen sich auch im Ausland daran halten.
Nach den Enthüllungen von Edward Snowden und dem Bundestags-Untersuchungsausschuss über die Massenüberwachung von Geheimdiensten hat der Bundestag ein neues BND-Gesetz verabschiedet. Wir haben es damals so bewertet: „Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.“
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz soeben für verfassungswidrig erklärt: „Die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger Form gegen Grundrechte des Grundgesetzes.“
Zur Zeit wird die 43.000 Wörter lange Entscheidung verlesen. Einen Live-Stream gibt es bei Phoenix.
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Neues BND-Gesetz: Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.
Der Bundesnachrichtendienst kann seine Internet-Überwachung demnächst massiv ausbauen. Das geht aus dem neuen BND-Gesetz hervor, auf das sich Bundesregierung und Koalitionsfraktionen geeinigt haben. Alles, was durch Snowden und Untersuchungsausschuss als…