Geheimdienste: Norwegen plant Überwachung des Internetverkehrs
Die norwegische Regierung drängt trotz Pandemie auf ein neues Überwachungsgesetz. Der Geheimdienst soll Metadaten aus Telefon- und Internetnutzung für 18 Monate speichern dürfen.
Während die europäische Öffentlichkeit mit dem Coronavirus beschäftigt ist, hat die norwegische Regierung ohne großes Aufsehen einen Vorschlag für die Massenüberwachung der Telekommunikation an das Parlament geschickt. Das neue Gesetz soll dem norwegischen Auslandsgeheimdienst erlauben, bei jeglicher Kommunikation mit dem Ausland mitzulauschen und Metadaten für bis zu 18 Monate zu speichern.
Norwegische Provider sollen rechtlich verpflichtet werden, den Geheimdienst alle grenzüberschreitenden Datentransfers spiegeln zu lassen. Der Geheimdienst darf die Daten mit Zustimmung eines Gerichts nach festgelegten Suchmerkmalen, sogenannten Selektoren, auswerten.
Im Fokus stehen Auslandskontakte, sagt die Regierung: Daten aus dem Inland sollen soweit möglich herausgefiltert werden. Doch selbst, wenn einige Daten gefiltert werden, läuft die meiste Kommunikation im Internet über Server in anderen Ländern. Metadaten wie IP-Adressen von Webseitenaufrufen würden nach dem Gesetz millionenfach gespeichert, ebenso wie Telefonnummern und Dauer von Anrufen ins Ausland.
Verteidigungsminister Frank Bakke-Jensen hält das Gesetz auch in der Pandemie für unaufschiebbar. „Zwar ist das Hauptanliegen der Regierung derzeit der Umgang mit der Coronavirus-Situation, doch müssen wir auch an anderen wichtigen Fragen weiterarbeiten“, teilte er auf eine Anfrage von netzpolitik.org schriftlich mit.
Weiter auf:
https://netzpolitik.org/2020/norwegen-plant-ueberwachung-des-internetverkehrs/
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Die norwegische Regierung drängt trotz Pandemie auf ein neues Überwachungsgesetz. Der Geheimdienst soll Metadaten aus Telefon- und Internetnutzung für 18 Monate speichern dürfen.
Während die europäische Öffentlichkeit mit dem Coronavirus beschäftigt ist, hat die norwegische Regierung ohne großes Aufsehen einen Vorschlag für die Massenüberwachung der Telekommunikation an das Parlament geschickt. Das neue Gesetz soll dem norwegischen Auslandsgeheimdienst erlauben, bei jeglicher Kommunikation mit dem Ausland mitzulauschen und Metadaten für bis zu 18 Monate zu speichern.
Norwegische Provider sollen rechtlich verpflichtet werden, den Geheimdienst alle grenzüberschreitenden Datentransfers spiegeln zu lassen. Der Geheimdienst darf die Daten mit Zustimmung eines Gerichts nach festgelegten Suchmerkmalen, sogenannten Selektoren, auswerten.
Im Fokus stehen Auslandskontakte, sagt die Regierung: Daten aus dem Inland sollen soweit möglich herausgefiltert werden. Doch selbst, wenn einige Daten gefiltert werden, läuft die meiste Kommunikation im Internet über Server in anderen Ländern. Metadaten wie IP-Adressen von Webseitenaufrufen würden nach dem Gesetz millionenfach gespeichert, ebenso wie Telefonnummern und Dauer von Anrufen ins Ausland.
Verteidigungsminister Frank Bakke-Jensen hält das Gesetz auch in der Pandemie für unaufschiebbar. „Zwar ist das Hauptanliegen der Regierung derzeit der Umgang mit der Coronavirus-Situation, doch müssen wir auch an anderen wichtigen Fragen weiterarbeiten“, teilte er auf eine Anfrage von netzpolitik.org schriftlich mit.
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‼️ Eilmeldung: Verfassungsgericht kippt BND-Abhörpraxis
Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitigen Regelungen zur Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes gekippt. Die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland nach dem BND-Gesetz verstoße in der jetzigen Form gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit, entschied das höchste deutsche Gericht. Auch bei Überwachungsmaßnahmen außerhalb Deutschlands ist der Auslandsgeheimdienst demnach an die Grundrechte gebunden.
Weitere Informationen in Kürze.
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/eilmeldung-4979.html
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Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitigen Regelungen zur Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes gekippt. Die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland nach dem BND-Gesetz verstoße in der jetzigen Form gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit, entschied das höchste deutsche Gericht. Auch bei Überwachungsmaßnahmen außerhalb Deutschlands ist der Auslandsgeheimdienst demnach an die Grundrechte gebunden.
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Verfassungsgericht kippt BND-Abhörpraxis
Die derzeitige Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland verstößt gegen Grundrechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und eine bessere Kontrolle des BND gefordert. Von Klaus Hempel.