Urteil des Arbeitsgerichts: Crowdworker sind keine Angestellten
#Crowdworker #Urteil #München
Sie bekommen Aufträge über Internetplattformen vermittelt - dennoch sind Crowdworker dort nicht angestellt․ Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden․
#Crowdworker #Urteil #München
Sie bekommen Aufträge über Internetplattformen vermittelt - dennoch sind Crowdworker dort nicht angestellt․ Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden․