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Auskunftsrecht beim Arbeitgeber: Kein allgemeines „Recht auf Kopie“ von E-Mails
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Wer einmal irgendwo gearbeitet hat, hinterlässt einen Haufen personenbezogener Daten bei dem Unternehmen․ Laut der Datenschutzgrundverordnung haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf Auskunft und Kopie ihrer Daten․ Aber wie weit geht dieses "Recht auf Kopie"? Das Bundesarbeitsgericht bleibt vage․