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„Volksverhetzung“ – eine Verschärfung der Strafbestimmung | Von Wolfgang Bittner
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Ein Kommentar von Wolfgang Bittner․ Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedete der Deutsche Bundestag am 20․ Oktober 2022 eine Änderung des Paragrafen 130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuches (StGB)․(1) Nach dem neu hinzugefügten Absatz 5 kann – vereinfacht und allgemeinverständlich formuliert – bestraft werden, wer gegen eine nationale Gruppe zu Hass oder Gewalt․․