Zusatzurlaub nach Geburt nur für Mütter
#EuGH #Zusatzurlaub #Geburt #Rechtsstreit #Sonderurlaub
Ein Tarifvertrag darf einen Zusatzurlaub nach der Geburt ausschließlich für Müttern vorbehalten, entscheidet der Europäische Gerichtshof․ Voraussetzung ist aber, dass die Regelung im Wesentlich dem Schutz der Frau dient․
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Ein Tarifvertrag darf einen Zusatzurlaub nach der Geburt ausschließlich für Müttern vorbehalten, entscheidet der Europäische Gerichtshof․ Voraussetzung ist aber, dass die Regelung im Wesentlich dem Schutz der Frau dient․