Urteil des EuGH: Pauschale Vorratsdatenspeicherung ist nicht zulässig
#EuGH #Telefondaten #Vorratsdatenspeicherung #Speicherung
Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht zulässig․ Ausnahmen seien aber möglich – zum Beispiel zur Bekämpfung schwerer Kriminalität․
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Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht zulässig․ Ausnahmen seien aber möglich – zum Beispiel zur Bekämpfung schwerer Kriminalität․