150 Jahre Paragraph 218: Anatomie der besseren Hoffnung
#UlrikeLembke #SabineBerghahn #DagmarHerzog #DaphneHahn #HumboldtUniversität #Bundesverfassungsgericht #Bundestag
Der Schwangerschaftsabbruch soll geregelt bleiben, aber die Regelung muss nicht im Strafgesetzbuch stehen: Ein Berliner Kongress nach 150 Jahren Paragraph 218 eröffnet eine neue Reformperspektive․
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Der Schwangerschaftsabbruch soll geregelt bleiben, aber die Regelung muss nicht im Strafgesetzbuch stehen: Ein Berliner Kongress nach 150 Jahren Paragraph 218 eröffnet eine neue Reformperspektive․