Presse darf Schaulust am Grab des Germanwings-Kopiloten nicht fördern
#AndreasL #Bundesgerichtshof #Tourismus #Bildberichterstattung #GermanwingsAbsturz #Schaulust #Sensationsgier
Vor fünf Jahren flog der Kopilot einer Germanwings-Maschine gezielt gegen einen Berg und riss 149 weitere Menschen in den Tod․ Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sein Grab nicht zum Objekt von Sensationsgier werden darf․
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Vor fünf Jahren flog der Kopilot einer Germanwings-Maschine gezielt gegen einen Berg und riss 149 weitere Menschen in den Tod․ Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sein Grab nicht zum Objekt von Sensationsgier werden darf․