Datenauswertung im Antiterrorkampf teilweise verfassungswidrig
#Bundesverfassungsgericht #Antiterrorkampf #Datenauswertung #Antiterrordatei #Befugnis #Sicherheitsbehörde #Datennutzung
Die neuen Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur gezielten Auswertung der Antiterrordatei sind teilweise verfassungswidrig․ Im Bereich der Strafverfolgung sei die sogenannte erweiterte Datennutzung unverhältnismäßig ausgestaltet, teilte das Bundesverfassungsgericht mit․
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Die neuen Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur gezielten Auswertung der Antiterrordatei sind teilweise verfassungswidrig․ Im Bereich der Strafverfolgung sei die sogenannte erweiterte Datennutzung unverhältnismäßig ausgestaltet, teilte das Bundesverfassungsgericht mit․