Warum Resturlaub nicht zwangsläufig zum Jahreswechsel verfällt
#ReginaSteiner #BAG #Bundesarbeitsgericht #EuGH #MaxPlanckGesellschaft #Resturlaub #Rechtslage
In dieser Woche urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass nicht genommener Resturlaub nicht zwangsläufig zum Jahreswechsel verfällt. Gerade dieses Jahr könnte das Arbeitnehmern einige zusätzliche Urlaubstage einbringen.
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In dieser Woche urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass nicht genommener Resturlaub nicht zwangsläufig zum Jahreswechsel verfällt. Gerade dieses Jahr könnte das Arbeitnehmern einige zusätzliche Urlaubstage einbringen.
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@DerNewsBot faz274