Keine Mieterhöhung: Vermieter muss aktuellen Mietspiegel nutzen
#Bundesgerichtshof #Mietspiegel #Mieterhöhung #Grundlage
Begründen Eigentümer die höhere Miete mit einem völlig veralteten Mietspiegel, kann der Mieter die Zustimmung verweigern․ Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt․
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Begründen Eigentümer die höhere Miete mit einem völlig veralteten Mietspiegel, kann der Mieter die Zustimmung verweigern․ Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt․