K․-o․-Tropfen auf der Wiesn?: „Frauen berichten von einem abrupten Filmriss“
#Polizei #Frauen #Filmriss #Verdachtsfall #Oktoberfest
Auf dem Oktoberfest sollen vier Frauen am ersten Wiesn-Tag mit K․-o․-Tropfen betäubt worden sein․ Die Frauen waren offenbar nicht stark alkoholisiert, berichteten aber von einem „Blackout“․ Keine von ihnen wurde verletzt․
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Auf dem Oktoberfest sollen vier Frauen am ersten Wiesn-Tag mit K․-o․-Tropfen betäubt worden sein․ Die Frauen waren offenbar nicht stark alkoholisiert, berichteten aber von einem „Blackout“․ Keine von ihnen wurde verletzt․
Der Historikertag debattiert über Sexismus in der Wissenschaft
#HarrietRudolph #HumboldtUniversität #Sexualität #Sexismus #Historikertag #Verdachtsfall
Gegen Sexismus in der Wissenschaft kann man sich wehren, heißt es auf dem Historikertag․ Doch bei der Aufklärung wird oft noch überstürzt gehandelt․
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Gegen Sexismus in der Wissenschaft kann man sich wehren, heißt es auf dem Historikertag․ Doch bei der Aufklärung wird oft noch überstürzt gehandelt․
Eilentscheidungen: Beobachtung der hessischen AfD rechtmäßig
#AfD #Verwaltungsgericht #Verfassungsschutz #Verdachtsfall #Anhaltspunkt #Bestrebung #Grundordnung
Laut Verwaltungsgericht Wiesbaden darf die AfD als Verdachtsfall eingestuft werden․ Auch die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig․ Es hätte aber nicht öffentlich bekannt gegeben werden dürfen․
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Laut Verwaltungsgericht Wiesbaden darf die AfD als Verdachtsfall eingestuft werden․ Auch die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig․ Es hätte aber nicht öffentlich bekannt gegeben werden dürfen․
Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Beobachtung der hessischen AfD rechtmäßig
#AfD #Verwaltungsgericht #Verfassungsschutz #Verdachtsfall #Anhaltspunkt #Bestrebung #Grundordnung
Laut Verwaltungsgericht Wiesbaden darf die AfD als Verdachtsfall eingestuft werden․ Auch die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig․ Diese hätte aber nicht öffentlich bekannt gegeben werden dürfen․
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Laut Verwaltungsgericht Wiesbaden darf die AfD als Verdachtsfall eingestuft werden․ Auch die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig․ Diese hätte aber nicht öffentlich bekannt gegeben werden dürfen․