Im Abizeugnis darf stehen, dass es Erleichterungen gab
#StephanHarbarth #Bundesverfassungsgericht #Abizeugnis #Nachteilsausgleich #Legasthenie #Karlsruhe #Bayern
Ob Legasthenie, Dyskalkulie oder andere Beeinträchtigungen: Wenn Schüler in Prüfungen Erleichterungen erfahren, darf das auch im Zeugnis stehen․ Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden․
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Ob Legasthenie, Dyskalkulie oder andere Beeinträchtigungen: Wenn Schüler in Prüfungen Erleichterungen erfahren, darf das auch im Zeugnis stehen․ Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden․