IT und Sicherheit
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Neues Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung von Rechnern ohne Internet

Laut dem in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedeten Polizei-Gesetz dürfen Ermittler künftig heimlich Wohnungen betreten, um Trojaner auf gut gesicherten Rechnern zu installieren.

Trotz heftiger Kritik im Vorfeld hat der Landtag in Schwerin am 11. März das Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD und CDU sowie der oppositionellen AfD beschlossen. Mit den neuen Regelungen erhalten die Sicherheitsbehörden deutlich mehr Befugnisse, darunter die heimliche Online-Durchsuchung mit einem Staatstrojaner. www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/44093/gesetz_ueber_die_oeffentliche_sicherheit_und_ordnung_in_mecklenburg_vorpommern_und_zur_aenderung_anderer_gesetze.pdf

Um die Zielgeräte zu identifizieren oder den Trojaner zu installieren, dürfen Sicherheitsbehörden auch heimlich in die Wohnung eines Verdächtigen eindringen, geht aus den Erläuterungen zu dem Gesetz hervor. Demnach sei beispielsweise bei "nicht mit dem Internet verbundenen Systemen (sogenannte Stand-Alone-Systeme) oder Systemen, die einen unüberwindbaren Zugriffsschutz gegen Angriffe von außerhalb aufwarten, denkbar." Zwar gilt sowohl für das Betreten der Wohnung als auch für die Online-Durchsuchung, dass Richter dem zustimmen müssen. Diese prüfen die Anfragen jedoch meist nur sehr oberflächlich.

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https://www.golem.de/news/neues-polizeigesetz-onlinedurchsuchung-von-rechnern-ohne-internet-2003-147229.html

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