IT und Sicherheit
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Polizei darf Staatstrojaner nutzen, aber oft nicht installieren

Die Polizei darf Staatstrojaner einsetzen, doch das Aufspielen der Schadsoftware ist oft rechtswidrig. Beamte dürfen dafür keine Wohnung betreten und keine Nachrichten mit falschem Absender verschicken. Auch das Offenhalten und Ausnutzen von IT-Sicherheitslücken ist unzulässig.

☣️ Um „Online-Durchsuchungen“ und Quellen-Telekommunikationsüberwachungen durchzuführen, müssen die ins Visier genommenen IT-Systeme zunächst mit den entsprechenden Programmen infiziert werden. Weitgehend ungeklärt ist bislang, auf welchem Weg dies technisch erfolgt und inwieweit es rechtlich zulässig ist.

Der Beitrag untersucht Letzteres für die Bereiche der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr. Dabei betrachtet er speziell das Betreten von Wohnungen, die Manipulation von Nutzern und das Ausnutzen von IT-Sicherheitslücken.

Die behandelten Vorgehensweisen erweisen sich als rechtlich äußerst bedenklich und als de lege lata weitgehend unzulässig. Sie sind auch perspektivisch nur sehr eingeschränkt legitimierbar.

☣️ 1. Infektion von IT-Systemen zur „Online-Durchsuchung“ und Quellen-TKÜ

Die „Online-Durchsuchung“ und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) gehören seit über zehn Jahren zu den meist diskutierten staatlichen Überwachungsmaßnahmen. Im Jahr 2008 leitete das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur „Online-Durchsuchung“ nach dem Verfassungsschutzgesetz NRW aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht das Recht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme her.

Mittlerweile finden sich Regelungen zu „Online-Durchsuchung“ und Quellen-TKÜ in diversen Polizeigesetzen und seit August 2017 auch in der Strafprozessordnung. Beide Maßnahmen erfordern in ähnlicher Weise verdeckte Eingriffe in IT-Systeme.

Bei der „Online-Durchsuchung“ geht es darum, das System selbst zu überwachen und Daten aus diesem zu erheben. Da dies sich über einen längeren Zeitraum erstrecken kann und es nicht wie bei der klassischen Durchsuchung um eine punktuelle Maßnahme geht, ist der Begriff „Durchsuchung“ insofern irreführend.

Bei der Quellen-TKÜ geht es darum, die Überwachung der Telekommunikation, die von einem System ausgeht, zu ermöglichen. Dies gilt besonders, wenn die Telekommunikation verschlüsselt erfolgt – beispielsweise über Messenger oder Voice Over IP-Dienste.

Obwohl „Online-Durchsuchung“ und Quellen-TKÜ bereits lange diskutiert werden, sind hinsichtlich ihrer Umsetzung viele Fragen offen. Technisch ist dies nicht trivial. Die verschiedenen Befugnisse im präventiven wie repressiven Bereich enthalten keine ausdrücklichen Vorgaben, wie die Eingriffe technisch zu realisieren sind.

Weiter auf:
https://netzpolitik.org/2019/polizei-darf-staatstrojaner-nutzen-aber-oft-nicht-installieren/

#Staatstrojaner #Polizei #Überwachung
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Fusion-Festival: Polizei gibt sensible Dokumente ungeschwärzt rechtem Gewalttäter an Polizeihochschule

Das Polizeipräsidium Neubrandenburg hat sensible, personenbezogene Daten aus dem Genehmigungsverfahren des Fusion-Festivals ungeschwärzt an einen verurteilten rechten Gewalttäter weitergegeben. Dieser ist Polizeischuldozent an der FH Güstrow und betreut eine Bachelorarbeit, in der die Polizeiwache auf dem Gelände und die anlasslose Bestreifung des Festivals begründet werden.

☣️ Das Polizeipräsidium Neubrandenburg plant den Einsatz von Wasserwerfer, Räumpanzer und etwa 1.000 Polizist:innen beim Fusion-Festival Ende Juni. Das geht aus polizeilichen Einsatzplanungen hervor, die Zeit Online vorliegen. Schon vor etwa zwei Wochen war durch Recherchen und Nachfragen von netzpolitik.org herausgekommen, dass die Polizei Unterkünfte für 1.000 Beamte in der Region sucht.

Laut Zeit Online will die Polizei rund um die Uhr mit etwa 100 zivilen und uniformierten Beamten auf dem Festivalgelände in Lärz präsent sein. In der Nähe solle zudem eine auf gewalttätige Auseinandersetzungen spezialisierte Beweissicherungs- und festnahmeeinheit (BFE) positioniert werden. Dazu kommen weitere Einsatzhundertschaften, die den Verkehr regeln und Verkehrskontrollen durchführen sollen und im Zweifelsfall auch auf dem Gelände eingesetzt werden können.

Das Einsatzkonzept sieht laut dem Bericht auch vor, dass Räumpanzer und Wasserwerfer vorgehalten werden sollen. Gegen kreative Proteste und Blockaden hat die Polizei sogar die Einheit TMÖL (Technische Maßnahmen Öffnen und Lösen) eingeplant. Diese Einheit wird beispielsweise bei Gleis- und Straßenblockaden von Atomkraftgegnern geholt, um angekettete Demonstranten freizuschneiden. Außerdem sollen zivile Einheiten zur Aufklärung eingesetzt werden. Andere Einheiten sollen die sozialen Medien beobachten „um geplante Provokationen und Behinderungen des Polizeieinsatzes frühzeitig erkennen zu können“ heißt es bei Zeit Online.

☣️ Bundeswehr soll in Lärz eingesetzt werden
Sogar Unterstützung der Bundeswehr hat die Polizei angefordert. Die Armee soll offenbar eine Zufahrt zur Polizeiwache auf dem Gelände aufbauen. Dieser überaus robuste Großeinsatz soll laut Einsatzkonzept helfen, dass Gefahren für Festivalbesucher erkannt, Rettungswege freigehalten sowie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden könnten.

Die Veranstalter des Festivals sind über die Absichten der Polizei empört: „Die Polizei plant, wie sich jetzt bestätigt, ein unverantwortliches Eskalationsszenario gegen unser Kulturfestival“, schreibt Martin Eulenhaupt vom Kulturkosmos e.V. in einer Pressemitteilung:

"Unsere Gäste aus der ganzen Welt und die Menschen hier in der Region wollen, wie schon seit über 20 Jahren, einfach nur ein friedliches Fest feiern – und die Polizei will uns allen Ernstes Hundertschaften von Bereitschaftpolizei mit Wasserwerfer und Räumpanzer schicken."

☣️ Bachelorarbeit zur Fusion bei rechtem Polizeidozenten angeregt
Durch die Recherche von Zeit Online kam außerdem heraus, dass das Polizeipräsidium Neubrandenburg bei der Polizeihochschule an der FH Güstrow eine Bachelorarbeit zum Thema Fusion-Festival anregte. In diesem Zusammenhang gab die Polizei das Sicherheitskonzept des Festivals samt personenbezogenen Daten wie Namen und Telefonnummern von Mitarbeitern des Kulturkosmos ungeschwärzt weiter – an einen ehemaligen AfD-Politiker.

Weiter auf:
https://netzpolitik.org/2019/fusion-festival-polizei-gibt-sensible-dokumente-ungeschwaerzt-rechtem-gewalttaeter-an-polizeihochschule/

#FusionFestival #Polizei #Bundeswehr #Neubrandenburg
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Vorwurf des Drogenhandels: Hausdurchsuchung bei Betreiber von tarnkappe.info

Die
Polizei durchsuchte die Privaträume von tarnkappe.info-Betreiber Lars Sobiraj. Im zur Seite gehörigen Forum sollen laut anonymer Quelle Drogen gehandelt worden sein. Dazu fand die Polizei jedoch nichts, berichtet der Betroffene.

☣️ Am Dienstag durchsuchten Polizeibeamte die Privaträume von Lars Sobiraj, dem Betreiber von
tarnkappe.info. Ihm wird vorgeworfen, dass er von seiner Wohnung aus diese „Online-Plattform“ betreibt, die angeblich „Drogenkäufe vermittelt sowie Informationen zu weiteren illegalen Inhalten“ enthalte.

Laut dem Beschluss des Amtsgericht Köln sei vermutet worden, unter anderem „Betäubungsmittel“, „Konsumutensilien“ und „etwaiges Drogengeld“ in der Wohnnug zu finden, berichtet Sobiraj – „was natürlich nicht geschehen ist.“ Stattdessen hätten die Beamten gegrinst, als sie einen Sticker fotografierten, der Menschen über ihre Rechte bei Hausdurchsuchungen informiert. Dieser Sticker sei ihnen zuvor nicht bekannt gewesen und der Fotoapparat war – so vermutet der tarnkappe.info-Betreiber – ein Privathandy gewesen.

Die Vorwürfe aus dem Durchsuchungsbeschluss fußen auf Screenshots, die das „Vorhandensein dieses Portals“ belegen sollen. Ob diese Screenshots einer anonymen Quelle tatsächlich Drogenhandel protokollieren, bleibt ungewiss. „Da könnte man ja jeden anonym anzeigen und Screenshots fälschen, um eine Durchsuchung bei einer Person zu erwirken, die man nicht mag“, schreibt Sobiraj in einem Beitrag auf tarnkappe.info. https://tarnkappe.info/hausdurchsuchung-bei-tarnkappe-info-wegen-angeblichem-drogenhandel/

☣️ Verlust der Existenzgrundlage
Auch wenn keine Drogen gefunden wurden, haben die Ermittler Sobirajs Geräte mitgenommen. Die seien alle mit starken Passwörtern verschlüsselt, sagt er gegenüber netzpolitik.org. Im Polizeipräsidium habe man ihm angedroht, dass er gegebenenfalls für die Kosten der versuchten Entschlüsselung aufkommen müsse.

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https://netzpolitik.org/2019/vorwurf-des-drogenhandels-hausdurchsuchung-bei-betreiber-von-tarnkappe-info/

#Tarnkappe #Polizei #Hausdurchsuchung
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Angebot von Share-Online seit 16. Oktober 2019 Uhr offline

Ermittlungen der GVU führen zu konzertierter Aktion gegen größten Hoster illegaler Medieninhalte in Deutschland – Schwerpunktstaatsanwaltschaft und
Polizei durchsuchen Wohn- und Geschäftsräume in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden – GVU begleitete gesamtes Verfahren

Berlin/Köln, 17.10.2019 Seit gestern steht fest: Auch Filehoster sind nicht unangreifbar. Am Mittwoch, dem 16. Oktober 2019 gegen 14:00 Uhr, wurde das Internet-Angebot von Share-Online.biz, dem größten auf den deutschsprachigen Markt ausgerichteten Filehosting-Dienst, durch Cybercrimespezialisten der Staatsanwaltschaft Köln und des Polizeipräsidiums Aachen abgeschaltet. Initiiert wurde dieses beispiellose Verfahren durch die GVU, deren Mitarbeiter bereits 2017 Strafantrag gegen die Betreiber des Dienstes stellten und die Behörden seitdem laufend unterstützten. Wo bisher alle straf- und zivilrechtlichen Ansätze diverser Akteure ins Leere zu laufen schienen, konnte die GVU nun einen bahnbrechenden Erfolg für ihre Mitglieder und die Kreativwirtschaft insgesamt erzielen.

In Deutschland wurden Wohn- und Geschäftsräume in mehreren Bundesländern durchsucht, weitere Razzien fanden in Frankreich und einem niederländischen Rechenzentrum statt. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Der Vorwurf gegen drei Beschuldigte im Alter von 40, 48 und 54 Jahren lautet auf Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in einer Vielzahl von Fällen. Bei Share-Online.biz wurden auf mehreren Hundert Servern millionenfach Dateien gehostet, zwischen sechs und zehn Millionen Besucher verzeichnete die Seite monatlich. Ein einzelner, von der GVU beauftragter Dienstleister verschickte 2017 im Rahmen des GVU-Takedown-Projekts mehr als acht Millionen Löschaufforderungen an die Betreiber von Share-online.biz, um unlizenziert angebotene Inhalte entfernen zu lassen.

Weiter auf:
https://gvu.de/gvu-bringt-share-online-biz-zu-fall/4106

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https://tarnkappe.info/goodbye-share-online-biz-razzia-in-mehreren-laendern/

#ShareOnline #FileHoster #Polizei #Bust #GVU #Deutschland #Frankreich #Niederlande
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https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayern-Immer-mehr-Ermittlungserfolge-dank-Gesichtserkennung-4656706.html

Kommentar:
Immer schön so weiter machen. Irgenwdwann haben vielleicht alle Menschen die Schnauze voll, weil sie sich ständig beobachtet fühlen und jeder wegen Bagatellen belangt wird. Dann geht man vielleicht auch mal konsequent gegen die Massenüberwachung vor. Sollte die Menschheit sich nicht vorher selbst vernichten...
Natürlich hat das ganze auch nicht nur schlechtes. Aber: Passt auf, wem ihr eure Bilder gebt...

#Überwachnung #Orwell #1984 #Kriminalistik #Datenschutz #Polizei