Ärger bei Drillisch: Lange Kündigungsfrist bleibt trotz TKG-Neuregelung
#Mobilfunk #Tarif #Verbraucherschutz #Laufzeit #Drillisch #Vertrag #Kündigung #Verträge #Vertragslaufzeit #Vertragsverlängerung #TKGNeuregelung #RechtPolitikundEU #Wirtschaft
2021 trat eine Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft, die unter anderem beinhaltet, dass Verträge nach dem Ablauf der Mindestdauer sich nur um einen Monat verlängern․ Nun zeigt sich, dass das noch nicht überall in der Wirtschaft umgesetzt wird․
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2021 trat eine Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft, die unter anderem beinhaltet, dass Verträge nach dem Ablauf der Mindestdauer sich nur um einen Monat verlängern․ Nun zeigt sich, dass das noch nicht überall in der Wirtschaft umgesetzt wird․