Telekom kassiert unanfechtbares Urteil: StreamOn ist rechtswidrig
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Die Telekom muss ihr Zusatzangebot "StreamOn" für Mobilfunkverträge in der aktuellen Form stoppen - das hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute bekannt gegeben. Die Telekom hatte sich dabei in einem Eilverfahren darum bemüht, die Auflagen der Bundesnetzagentur kippen zu lassen.
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Die Telekom muss ihr Zusatzangebot "StreamOn" für Mobilfunkverträge in der aktuellen Form stoppen - das hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute bekannt gegeben. Die Telekom hatte sich dabei in einem Eilverfahren darum bemüht, die Auflagen der Bundesnetzagentur kippen zu lassen.