Urteil: Schutz vor Schufa für Millionen vertragstreuer Mobilfunkkunden
#Telefonica #Verbraucherzentrale #Mobilfunkanbieter #schufa #Positivdaten #Negativdaten #Vertragsabschluss #Wirtschaftsauskunfteien #Zahlungsrückstand #Datenschutz #Sicherheit #Internet
Das Landgericht München I hat die Übermittlung von Positivdaten an die Schufa als rechtswidrig bewertet․ Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen Telefónica․ Die bisherige Praxis verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, so das Gericht․
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Das Landgericht München I hat die Übermittlung von Positivdaten an die Schufa als rechtswidrig bewertet․ Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen Telefónica․ Die bisherige Praxis verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, so das Gericht․