Endgerätewahlfreiheit: Was das BGH-Urteil für Mobilfunknutzer bedeutet
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Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters O2 gekippt: Demnach darf der Anbieter nicht weiter untersagen, dass seine Mobilfunktarife zum Beispiel mit einem WLAN-Router zuhause als DSL-Ersatz zum Einsatz kommen․
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Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters O2 gekippt: Demnach darf der Anbieter nicht weiter untersagen, dass seine Mobilfunktarife zum Beispiel mit einem WLAN-Router zuhause als DSL-Ersatz zum Einsatz kommen․