Ersatzfreiheitsstrafen – nur noch halb soviel Knast für klassische Armutsdelikte
#Armut #Ersatzfreiheitsstrafen #Klassenjustiz #Mobilität #Schwarzfahren
Wer Geldstrafen nicht zahlen kann, muss künftig für zwei Tagessätze nur noch einen Tag in Haft․ Das BMJ hält die Reform für "historisch"․ Andere vermissten grundsätzliches Umdenken․
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Wer Geldstrafen nicht zahlen kann, muss künftig für zwei Tagessätze nur noch einen Tag in Haft․ Das BMJ hält die Reform für "historisch"․ Andere vermissten grundsätzliches Umdenken․