BGH-Urteil: Wohnungseigentümer müssen auf Trittschall achten
#Wohnungen #Schallschutz #BGH
Fliesen statt Teppich - diese Entscheidung sollten Wohnungseigentümer künftig mit Bedacht fällen․ Denn beim Austausch des Bodenbelags müssen sie auf den Schallschutz achten․ Das entschied der Bundesgerichtshof․
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Fliesen statt Teppich - diese Entscheidung sollten Wohnungseigentümer künftig mit Bedacht fällen․ Denn beim Austausch des Bodenbelags müssen sie auf den Schallschutz achten․ Das entschied der Bundesgerichtshof․