Bundessozialgericht: Gehaltsnachzahlungen müssen bei Elterngeld berücksichtigt werden
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Einer Mutter aus Thüringen wurde das Elterngeld um einige hundert Euro gekürzt, weil die Behörde eine Gehaltsnachzahlung nicht gelten ließ. Dagegen zog die Frau vor Gericht - mit Erfolg.
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