Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber sind an ausgestelltes Arbeitszeugnis gebunden
#JobundKarriere #Arbeitsrecht #DieidealeBewerbung #Erfurt
Ist ein Arbeitszeugnis einmal ausgestellt, darf es nachträglich nicht mehr verschlechtert werden, urteilt das Bundesarbeitsgericht․ Vor allem nicht in den begehrten Schlusssätzen․
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Ist ein Arbeitszeugnis einmal ausgestellt, darf es nachträglich nicht mehr verschlechtert werden, urteilt das Bundesarbeitsgericht․ Vor allem nicht in den begehrten Schlusssätzen․