Verwaltungsgericht Aachen: Schlangenkopf-Tätowierung kein Hindernis für Polizeidienst
#JobundKarriere #Arbeitsrecht #Polizei #Aachen #Tattoo
Auffällige Körperbemalung allein ist kein Grund, nicht Polizist werden zu dürfen, entschied das Verwaltungsgericht Aachen․ Das Land Nordrhein-Westfalen hatte einen Bewerber zuvor abgelehnt – wegen seines Reptil-Tattoos․
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Auffällige Körperbemalung allein ist kein Grund, nicht Polizist werden zu dürfen, entschied das Verwaltungsgericht Aachen․ Das Land Nordrhein-Westfalen hatte einen Bewerber zuvor abgelehnt – wegen seines Reptil-Tattoos․