Soziale Medien: Warum Polizeibehörden nicht beliebig twittern dürfen
#Nutzerrechte #HashtagPolizeiTwitter #FriedrichSchmitt #meinungsfreiheit #öffentlichkeitsarbeit #Polizei #twitter
Fotos von niedlichen Tierbabys zu posten, gehört nicht zu den Kernaufgaben der Polizei und hat grundsätzlich auch nichts auf deren Twitter-Accounts zu suchen․ Der Jurist Friedrich Schmitt erklärt, wo die rechtlichen Grenzen für polizeiliche Social-Media-Arbeit verlaufen․
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Fotos von niedlichen Tierbabys zu posten, gehört nicht zu den Kernaufgaben der Polizei und hat grundsätzlich auch nichts auf deren Twitter-Accounts zu suchen․ Der Jurist Friedrich Schmitt erklärt, wo die rechtlichen Grenzen für polizeiliche Social-Media-Arbeit verlaufen․