Emotet-Takedown: Der Zweck heiligt nicht die Mittel
#Technologie #aktivecyberabwehr #BKA #Bundesverfassungsgericht #computergrundrecht #emotet #Hackback #ITSicherheitsgesetz #takedown
Vieles spricht dafür, dass das Bundeskriminalamt beim Takedown der Emotet-Infrastruktur seine Befugnisse überschritten hat․ Auch wenn die Ausschaltung der Schadsoftware ein großer Erfolg war: Die Maßnahmen müssen rechtlich überprüft werden․
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