Urteil: Politikerin Künast darf auf Facebook beschimpft werden
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Auf Facebook wurde die Grünen-Politikerin als "Drecks Fotze" und "Stück Scheiße" beschimpft․ Ein Berliner Gericht sieht das als "zulässige Meinungsäußerung" und "Auseinandersetzung in der Sache"․ Das Urteil liest sich absurd und vermengt Sexualität mit Sexismus․
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Auf Facebook wurde die Grünen-Politikerin als "Drecks Fotze" und "Stück Scheiße" beschimpft․ Ein Berliner Gericht sieht das als "zulässige Meinungsäußerung" und "Auseinandersetzung in der Sache"․ Das Urteil liest sich absurd und vermengt Sexualität mit Sexismus․
Nach Beschluss des Berliner Landgerichts: Grünen-Politikerin Künast legt Beschwerde ein
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Äußerungen wie "Drecks Fotze" und "Stück Scheiße" seien "zulässige Meinungsäußerungen"․ Das entschied das Landgericht Berlin im Fall der Grünen-Politikerin Renate Künast․ Gegen den Beschluss des Landgerichts geht sie nun gemeinsam mit HateAid in die nächste Instanz․
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Äußerungen wie "Drecks Fotze" und "Stück Scheiße" seien "zulässige Meinungsäußerungen"․ Das entschied das Landgericht Berlin im Fall der Grünen-Politikerin Renate Künast․ Gegen den Beschluss des Landgerichts geht sie nun gemeinsam mit HateAid in die nächste Instanz․