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EU-Generalanwalt: Terrorgefahr rechtfertigt keine unbegrenzte Datensammelei durch Geheimdienste
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Der Europäische Gerichtshof muss bald über Massenüberwachung durch das britische GCHQ und Sicherheitsbehörden in Belgien und Frankreich entscheiden․ Der EU-Generalanwalt empfiehlt dem Gericht, die Datensammelei für rechtswidrig zu erklären
Anlasslose Massenüberwachung: Bundesjustizminister Buschmann will Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung
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Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz am 9․12․2021․ – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / PhotothekDie Vorratsdatenspeicherung ist als politischer Zombie kaum totzukriegen und taucht immer wieder als Forderung von Innenpolitiker:innen auf․ Der Bundesjustizminister will dem jetzt ein Ende bereiten․
Verfassungsbeschwerde: Immer feste drauf auf die Vorratsdatenspeicherung
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Die Vorratsdatenspeicherung sorgt immer wieder für Proteste, hier etwa im Jahr 2015․ – CC-BY-NC 2․0 Pursche / Grodotzki / CampactEin Bündnis aus Aktivist:innen und Verbänden lässt nicht locker․ Es will weiterhin die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland höchstgerichtlich kippen lassen․ Die umstrittene Überwachungsregelung steht immer noch im Gesetz, selbst wenn die Ampelkoalition sie abschaffen möchte․
Ohne konkreten Verdacht: EU-Gericht erlaubt Vorratsdatenspeicherung an Flughäfen und Bahnhöfen
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Anlasslose Datenspeicherung? Behörden wollen Zugriff (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash․com Jonas AugustinDer Europäische Gerichtshof hat es mehrfach klargemacht: Es ist verstößt gegen Grundrechte, wenn Provider pauschal alle Kommunikationsdaten speichern sollen․ Doch nun gibt das Gericht grünes Licht für Massenüberwachung an vielbesuchten Orten․
Portugiesisches Verfassungsgericht: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung gestrichen
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Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung fällt in Portugal (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash․com Mars Sector-6Auch das portugiesische Verfassungsgericht kippt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung․ Das verdachtsunabhängige Speichern von Kommunikations- und Bewegungsdaten verstoße gegen das Recht auf Privatsphäre․
Vorratsdatenspeicherung: Faesers verwirrender Vorstoß
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Nancy Faeser bei einer Pressekonferenz im GTAZ (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Mike SchmidtNancy Faeser hat mit Äußerungen zur Vorratsdatenspeicherung für Aufregung gesorgt․ Es ist nicht das erste Mal, dass die Innenministerin ihre Koalitionspartner vor den Kopf stößt․
Europäischer Gerichtshof: Vorratsdatenspeicherung bleibt rechtswidrig
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Der EuGH hat heute zur Vorratsdatenspeicherung entschieden․ – Alle Rechte vorbehalten Gebäude: IMAGO / Patrick Scheiber | Hintergrund: Massimo Botturi | Bearbeitung: netzpolitik․orgEine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten der Kommunikation ist grundsätzlich illegal․ Erlaubt ist laut Europäischem Gerichtshof, anlassbezogen Daten gezielt zu speichern․
Quick Freeze und Login-Falle: Was kommt nach der Vorratsdatenspeicherung?
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Verbindungsdaten schockfrosten, das ist das Prinzip beim sogenannten Quick-Freeze-Verfahren․ (Symbolbild) – Bearbeitung: netzpolitik․orgDie Vorratsdatenspeicherung in ihrer alten Form ist tot, jetzt suchen Politiker:innen nach Alternativen zur anlasslosen Datensammlung․ Mit der Login-Falle und Quick-Freeze stehen zwei Möglichkeiten bereit, doch damit drohen auch neue Probleme․
Debatte über Vorratsdatenspeicherung: Ein Gesetz, das sie totes Pferd nannten
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Die Union will weiterhin die anlasslose Vorratsdatenspeicherung․ (Symboldbild) – CC-BY-NC-SA 4․0 Winckelmann-Museum StendalDie Union versucht, mit einer Scheindebatte im Bundestag die Ampel-Koalition beim Thema Vorratsdatenspeicherung weiter zu spalten․ Das gelingt ihr nur bedingt․ Ein Kommentar․
Quick Freeze: Buschmann legt Alternative zur Vorratsdatenspeicherung vor
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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zieht das Quick-Freeze-Verfahren der Vorratsdatenspeicherung vor – Alle Rechte vorbehalten Foto: IMAGO / photothek / Montage: netzpolitik․orgBundesjustizminister Marco Buschmann hat einen Entwurf für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren vorgelegt․ Das neue Verfahren soll der gescheiterten Vorratsdatenspeicherung nachfolgen․ Streit in der Koalition ist damit vorprogrammiert․ Wir veröffentlichen den Entwurf im Volltext․
Vorratsdatenspeicherung: Innenministerin auf Abwegen
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Marco Buschmann und Nancy Faeser im Bundestag (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Future ImageNancy Faeser will die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen․ Damit stellt sie sich in die Tradition konservativer Amtsvorgänger – und gegen die Versprechen im Koalitionsvertrag․ Ein Kommentar․
Quick Freeze: Justizminister:innen der Länder stellen sich mehrheitlich hinter Buschmann
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Justizminister innen Anna Gallina, Georg Eisenreich und Marion Gentges stellen die Ergebnisse der Konferenz vor․ – Alle Rechte vorbehalten Bayern (Screenshot)Die Mehrheit der Justizminister:innen der Länder hat sich heute gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen․ Die Entscheidung stärkt Bundesjustizminister Buschmann (FDP) den Rücken․ Er macht sich für das "Quick Freeze"-Verfahren stark․ Für Bundesinnenministerin Faeser (SPD) bedeutet der Beschluss hingegen eine Schlappe․
Innenministerkonferenz: Für die Vorratsdatenspeicherung, gegen „radikale“ Klima-Aktivist:innen
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Seit an Seit: Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD) und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU)․ – Alle Rechte vorbehalten Sebastian WidmannDie Innenminister:innen von Bund und Ländern fordern unisono die anlasslose Vorratsdatenspeicherung․ Außerdem wollen sie härter gegen Klimaaktivist:innen vorgehen․ Die Sicherheitsbehörden des Bundes sollen dazu ein umfassendes Lagebild erstellen․
Streit um Internetüberwachung: Rechtsanwaltskammer kritisiert Quick-Freeze-Vorschlag
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Auch Quick-Freeze hinterlässt Spuren bei den Grundrechten․ (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash․com Anne NygårdQuick Freeze gilt als grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung․ Doch Anwält:innen kritisieren das vom Justizministerium vorgeschlagene Verfahren․ Sie fordern Änderungen, damit keine Mandatskontakte in die Hände der Strafverfolger gelangen․