Deplatforming: Warum Trumps Accountsperrungen richtig und hochproblematisch sind
#Öffentlichkeit #Amazon #AngelaMerkel #Apple #Deplatforming #DigitalServicesAct #DigitaleDiensteGesetz #DonaldTrump #facebook #google #Parler #sozialenetzwerke #twitter
Twitter, Facebook und fast alle anderen Netzwerke haben Donald Trump rausgeworfen․ Was man bei aller demokratischer Genugtuung und menschlicher Schadenfreude nicht vergessen sollte: Sollten private Unternehmen überhaupt so viel Macht haben? Ein Debatten-Überblick․
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Twitter, Facebook und fast alle anderen Netzwerke haben Donald Trump rausgeworfen․ Was man bei aller demokratischer Genugtuung und menschlicher Schadenfreude nicht vergessen sollte: Sollten private Unternehmen überhaupt so viel Macht haben? Ein Debatten-Überblick․
Deplatforming-Debatte: Trump ist weg vom Fenster․ Was nun?
#Öffentlichkeit #Deplatforming #DonaldTrump #facebook #Moderationsregeln #Parler #twitter
Facebook, Twitter und YouTube haben Donald Trump gesperrt – war die Entscheidung richtig? Auch innerhalb unserer Redaktion gehen die Meinungen darüber auseinander․ Ein Auszug aus der Debatte, die wir in den vergangenen Tagen geführt haben․
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Facebook, Twitter und YouTube haben Donald Trump gesperrt – war die Entscheidung richtig? Auch innerhalb unserer Redaktion gehen die Meinungen darüber auseinander․ Ein Auszug aus der Debatte, die wir in den vergangenen Tagen geführt haben․
Hasskriminalität: Fällt Telegram wirklich nicht unter das NetzDG?
#Demokratie #ChantalGärtner #ChristineLambrecht #DigitalServicesAct #DigitaleDiensteGesetz #EvaHerman #Hasskriminalität #HateSpeech #JakobJünger #Jugendschutznet #KonstantinvonNotz #MartinFuchs #MatthiasCKettemann #NetzDG #OliverJanich #Parler #PavelDurov #Plattformregulierung #qanon #Querdenken #Rechtsextremismus #Telegram #UniversitätGreifswald #WhatsApp
Telegram tut kaum etwas gegen strafbare Inhalte in öffentlichen Gruppen und Kanälen․ Weil der Dienst einst als Messenger begann, ist er vom NetzDG bislang befreit․ Dabei hat er sich längst zu einem sozialen Netzwerk entwickelt․
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Telegram tut kaum etwas gegen strafbare Inhalte in öffentlichen Gruppen und Kanälen․ Weil der Dienst einst als Messenger begann, ist er vom NetzDG bislang befreit․ Dabei hat er sich längst zu einem sozialen Netzwerk entwickelt․