Medienstaatsvertrag: Der lange Kampf gegen Desinformation
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Die Landesmedienanstalten sollen Internetmedien regulieren und sicherstellen, dass diese Sorgfaltspflichten beachten․ Dies gilt auch für rechte Blogs und Telegram-Kanäle․ Nicht alle der Anstalten sind darauf gleich gut vorbereitet․
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Die Landesmedienanstalten sollen Internetmedien regulieren und sicherstellen, dass diese Sorgfaltspflichten beachten․ Dies gilt auch für rechte Blogs und Telegram-Kanäle․ Nicht alle der Anstalten sind darauf gleich gut vorbereitet․
Hasskriminalität: Fällt Telegram wirklich nicht unter das NetzDG?
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Telegram tut kaum etwas gegen strafbare Inhalte in öffentlichen Gruppen und Kanälen․ Weil der Dienst einst als Messenger begann, ist er vom NetzDG bislang befreit․ Dabei hat er sich längst zu einem sozialen Netzwerk entwickelt․
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Telegram tut kaum etwas gegen strafbare Inhalte in öffentlichen Gruppen und Kanälen․ Weil der Dienst einst als Messenger begann, ist er vom NetzDG bislang befreit․ Dabei hat er sich längst zu einem sozialen Netzwerk entwickelt․