EU-Gutachter: Sammelklage gegen Facebook in Österreich nicht möglich
#Datenschutz #EuGH #Facebook #MaxSchrems #Sammelklage
EU-Verbraucher, die an ihrem Wohnsitz ausländische Vertragspartner verklagen dürfen, könnten nicht noch die Ansprüche von Verbrauchern mit Wohnsitz in einem anderen Ort im selben Land oder in einem anderen EU-Staat vertreten, meint der EU-Generalanwalt.
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EU-Verbraucher, die an ihrem Wohnsitz ausländische Vertragspartner verklagen dürfen, könnten nicht noch die Ansprüche von Verbrauchern mit Wohnsitz in einem anderen Ort im selben Land oder in einem anderen EU-Staat vertreten, meint der EU-Generalanwalt.
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