Bundestag: Telekom kann höhere Preise rückwirkend durchsetzen
#Netzentgelt #TKG #Telekom #Vorleistung
Die Telekom darf künftig gerichtlich erstrittene höhere Entgelte für Vorleistungen von großen Wettbewerbern rückwirkend einfordern.
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Die Telekom darf künftig gerichtlich erstrittene höhere Entgelte für Vorleistungen von großen Wettbewerbern rückwirkend einfordern.
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t.me/heise_de/13158