Kündigung wegen Beleidigung des Chefs in privater WhatsApp-Gruppe möglich
#Arbeitswelt #Bundesarbeitsgericht #Kündigung #Messenger #Recht #WhatsApp
Wer Chefs oder Kollegen in privaten WhatsApp-Gruppen grob beleidigt, hat nicht zwangsläufig ein Recht auf Vertraulichkeit․ Fristlose Kündigungen sind möglich․
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Wer Chefs oder Kollegen in privaten WhatsApp-Gruppen grob beleidigt, hat nicht zwangsläufig ein Recht auf Vertraulichkeit․ Fristlose Kündigungen sind möglich․