Unfallversicherung: Online-Plattformen sollen Sozialabgaben zahlen
#Arbeitsrecht #Crowdworking #Gewerkschaft #gesetzlicheUnfallversicherung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung meint, dass in der Sharing Economy und beim Crowdworking statt der Arbeitgeber Plattformbetreiber wie Airbnb, Myhammer und Uber Beiträge zur Sozialversicherung abführen müssen.
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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung meint, dass in der Sharing Economy und beim Crowdworking statt der Arbeitgeber Plattformbetreiber wie Airbnb, Myhammer und Uber Beiträge zur Sozialversicherung abführen müssen.
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