heise+ | Gadget-Spionage: Die Rechtslage bei illegaler Sende-Elektronik
#Bundesnetzagentur #Datenschutz #Lauschangriff #Sendeelektronik #Wanzen #illegaleSendeelektronik #Paragraph90TKG
Getarnte Abhörsender können Ärger einbringen: Schon der Besitz solcher verbotenen Sendeanlagen ist strafbar․ Die Bundesnetzagentur verlangt die Vernichtung․
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Getarnte Abhörsender können Ärger einbringen: Schon der Besitz solcher verbotenen Sendeanlagen ist strafbar․ Die Bundesnetzagentur verlangt die Vernichtung․