EuGH: Recht auf Reverse Engineering zur Fehlerkorrektur
#Dekompilieren #EU #Entwicklung #EuGH #Recht #ReverseEngineering #Software #Urheberrecht
Der rechtmäßige Käufer eines Computerprogramms darf dieses ganz oder teilweise dekompilieren, um Funktionsfehler zu beheben, hat der Gerichtshof entschieden․
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Der rechtmäßige Käufer eines Computerprogramms darf dieses ganz oder teilweise dekompilieren, um Funktionsfehler zu beheben, hat der Gerichtshof entschieden․