Lahmes Internet: Regeln zum Mindern der Monatszahlung stehen
#Bundesnetzagentur #DSL #Internetgeschwindigkeit #Kündigungsrecht #Telekommunikationsgesetz #Vertrag #Widerspruch
Die Bundesnetzagentur hat anhand des neuen TKGs verfügt, wie Verbraucher bei einer versprochenen, aber nicht gelieferten Bandbreite weniger zahlen brauchen․
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Die Bundesnetzagentur hat anhand des neuen TKGs verfügt, wie Verbraucher bei einer versprochenen, aber nicht gelieferten Bandbreite weniger zahlen brauchen․